1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucher:innen und der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucher:innenorganisationen, Vorverkaufskassen und Drittanbieter:innen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Kartenverkauf und Reservierungen
(1) Kassenöffnungszeiten
Während der laufenden Spielzeit ist die Theaterkasse des Hamburger Puppentheaters zum Zweck des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen des Hamburger Puppentheaters veröffentlichten Zeiten geöffnet.
(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
Die Kund:innen haben unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgelds zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Besucher:innen ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller:innen, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht. Die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihr festgelegte Kartenzahl pro Käufer:in zu beschränken.
Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der nachstehend aufgeführten Regelungen der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater zurückgenommen: Es gibt keine allgemeine Stornierungsmöglichkeit. Tickets können nur aus triftigen Grund (Krankheit, Todesfall, Fehlbuchung oder -druck) storniert werden. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die die Käufer:in zu vertreten hat, sind diese von ihr oder ihm zu tragen. Bei Kartenverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen. Verliert ein:e Besucher:in die Eintrittskarte, kann ihm oder ihr von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er:sie glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er:sie erworben hat. Wer die Originalkarte besitzt, hat den Vorrang vor dem oder der Besitzer:in einer Ersatzkarte. Plätze für Rollstuhlfahrer:innen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die als notwendig anerkannten Begleiter:innen von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
(3) Vorverkauf – Fristen
Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen des Hamburger Puppentheaters veröffentlichten Zeiten.
(4) Telefonische Kartenbestellungen
Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen.
(5) Schriftliche Kartenbestellungen
Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax oder E-Mail) gilt als Reservierungsanfrage. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der:die Besteller:in.
(6) Online-Kartenverkauf
Karten können online über den Ticket-Partner Reservix gekauft werden (zzgl. VVG und Systemgebühr). Mit der Print@home-Funktion können online gekaufte Karten selbst ausgedruckt werden. Die ausgedruckten Karten gelten als Eintrittskarten; die Abholung an der Abendkasse entfällt. Auf Wunsch werden online gekaufte Karten auch postalisch zugestellt. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der oder die Besteller:in.
3. Eintrittspreise und Ermäßigungen
(1) Die Eintrittspreise sind an der Theaterkasse und auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater veröffentlicht. Für die Richtigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.
(2) Mitglieder von Besucherorganisationen und Drittanbieter:innen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an diese zu richten. Inhaber:innen von Bons von Vorverkaufskassen lösen diese an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.
(3) Erwerber:innen von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Personals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher:innen, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater berechtigt, den Differenzbetrag nachzuerheben.
(4) Gutscheine sind nach dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren zum Verkaufsdatum nicht mehr einlösbar. Umtausch, Rücknahme oder Barauszahlung von Gutscheinen sind ausgeschlossen.
4. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen
(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekannt gegeben und durch Aushang, periodische Publikationen sowie im Internet veröffentlicht.
(2) Die Programmangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
(3) Bei Spielplanänderungen und Vorstellungsausfällen können nur Karten, die an der Theaterkasse der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater gekauft wurden, innerhalb von 14 Tagen ab dem geänderten Vorstellungstermin zurückgegeben werden. Bei Zusendung der Karten mit Angabe der Bankverbindung ist auch die Überweisung des Kartenwertes möglich. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet.
(4) Die Rücknahme von Karten, die nicht an der Kasse der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater erworben wurden, ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Einlass
Der Einlass in das Foyer wird den Vorstellungsbesucher:innen mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 30 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher:innen erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Den Anordnungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten. Das Personal weist dem oder der Besucher:in im Falle des Nacheinlasses einen Platz zu.
6. Garderobe und Fundsachen
(1) Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauer:innenraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher:innen nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauer:innenraum untersagt. Darüber hinaus ist Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.
(2) Garderobe kann im Foyer zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs auf eigene Gefahr aufbewahrt werden.
(3) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Personal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Personal anzuzeigen.
7. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die Geschäftsführung übt in den Räumen der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater das Hausrecht aus. Zu ihrer Ausübung sind ferner das Personal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt.
(2) Besucher:innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn der berechtigte Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher:innen belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(4) Die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater kann von Besucher:innen, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher:innen, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater ist Folge zu leisten.
(5) Das Rauchen ist in den Räumen der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./Hamburger Puppentheater verboten.
(6) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren), sind auszuschalten.
(7) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/ oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Hamburger Puppentheaters ist Besucher:innen grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(8) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/ oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
8. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
9. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V./ Hamburger Puppentheater außer Kraft.
10. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Der Vorstand
Hamburg, den 22. November 2021